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SG Oldenburg, 26.01.2006 - S 48 AS 22/06 ER |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Oldenburg, 26.01.2006 - S 48 AS 22/06
Daher ist der vorläufige Rechtsschutz nur dann zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abzuwendende Nachteile entstünden, zur deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.). - SG Aurich, 10.02.2005 - S 15 AS 3/05
Übernahme der tatsächlich anfallenden Heizkosten durch den Träger der …
Auszug aus SG Oldenburg, 26.01.2006 - S 48 AS 22/06
Ist somit zum einen von der Nichtberücksichtigung des Vermögens des Antragstellers bei der Vermögensanrechnung auszugehen, auf der anderen Seite eine wirtschaftliche Nutzung im Kontext auch nur der Reduzierung der Kosten für Unterkunft und Heizung sachgerecht ohne die Herbeiführung eines weiteren Vermögensverfalls nicht erkennbar, ist die Unterkunft im konkreten Einzelfall als angemessen zu betrachten (vgl. hierzu das SG Aurich, Beschluss v. 10. Februar 2005 - S 15 AS 3/05 ER -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 7 AS 272/05
Auszug aus SG Oldenburg, 26.01.2006 - S 48 AS 22/06
Demgegenüber ist die von der Antragsgegnerin angeführte Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13. Oktober 2005 - L 7 AS 272/05 ER - sachlich nicht einschlägig, weil der dort im Bezug genommene Sachverhalt sich von dem vorliegenden Einzelfall insbesondere dadurch unterscheidet, dass es sich bei dem dort streitbefangenen Hausgrundstück gerade um einen Vermögensgegenstand gehandelt hat, der nicht i. S. des § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II von der Verwertung ausgenommen gewesen ist.
- SG Oldenburg, 19.10.2006 - S 48 AS 262/06 Diesem hat die Kammer mit Beschluss vom 26. Januar 2006 - S 48 AS 22/06 ER - entsprochen.
Diese Rechtsprechung hält die Kammer aus den Gründen des Beschlusses vom 26. Januar 2006im Verfahren S 48 AS 22/06 ER sowie des LSG Bremen vom 9. Mai 2006 - L 6 AS 130/06 ER - auch im vorliegenden Hauptsachverfahren aufrecht und macht die Ausführen der Beschlüsse gemäß § 136 Abs. 3 SGG auch zur Entscheidungsgrundlage des vorliegenden Verfahrens.